14.09.2023
Stellungnahme zur geplanten EU-Führerscheinrichtlinie betreffend die Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 70 alle 5 Jahre
Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten wird, sieht vor, dass Personen über 70 alle 5 Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit absolvieren oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Die Kommission gibt an, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen sei, ob ein Selbsttest reicht oder ob eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.